Die IATA veröffentlichte Anfang 2017 eine Statistik das im Jahr 2016 die Anzahl der Flugpassagiere auf ein Rekordhoch von 3,7 Milliarden gestiegen ist. Eigentlich sollte es den Fluggesellschaften dann doch ganz gut gehen. Das Geschäft mit dem Fliegen ist hart umkämpft und immer mehr Menschen fliegen. Die Preise fallen immer weiter, da sich seit einigen Jahren immer mehr Billigflieger auf dem Markt positionieren. Es gibt kaum eine andere Branche in der die Preise in den letzten Jahren so stark und kontinuierlich gesunken sind wie in der Luftfahrtbranche. Einzelne Airlines können mit solch niedrigen Preisen nicht mithalten und somit nicht überleben. Das hat man in den letzten Wochen deutlich am Beispiel von Air Berlin und der Monarch Airline gesehen.
Air Berlin und Monarch Airlines: Pleite, was nun?
Nach Air Berlin hat es jetzt auch die Britische Fluggesellschaft Monarch Airlines getroffen. Es ist die zweite große Fluggesellschaft die innerhalb weniger Wochen Insolvenz anmelden musste. Die Insolvenz von Air Berlin ist die bislang größte Insolvenz einer europäischen Fluggesellschaft. Als zweitgrößte deutsche Airline hatte man das von Air Berlin sicherlich nicht so erwartet. Jedoch konnte sich Lufthansa auf einen Unterzeichnung eines Kaufvertrags mit Air Berlin einigen. Lufthansa soll demnach große Teile an Air Berlin erhalten und der Flugbetrieb soll bald wieder in pfad kommen.
Die Insolvenz der Britischen Airline Monarch war der zweite große Schock nach dem vor wenigen Wochen erst Air Berlin den Insolvenzantrag stellte. Bei Monarch saßen plötzlich 110.000 Passagiere fest und mussten über eine großangelegte Rückholaktion der britischen Regierung eingesammelt werden. Im Gegensatz zu Air Berlin musste Monarch Airlines seinen gesamten Flugbetrieb sofort einstellen.
Der Himmel über Europa leert sich also nicht! Air Berlin Flüge werden ab dem 28. Oktober 2017 nicht mehr mit der Flugnummer „AB“ fliegen, jedoch werden die Flieger bald wieder über dem europäischen Himmel aktiv sein – nur unter einer anderen Flagge.
Betroffene Passagiere: Was kann man unternehmen?
Was kann man als Passagier machen wenn man ein Flug bei einer dieser Fluggesellschaften gebucht hat, diese aber nicht mehr Fliegen oder der Flug annulliert wird? Wird der Flug annuliert kann man als betroffener Fluggast von seinem Fluggastrecht Gebrauch machen und kostenlos prüfen lassen ob man einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
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Im Falle von Air Berlin gilt das Datum des Insolvenzantrag als Stichtag. Der Insolvenzantrag von Air Berlin wurde am 15. August 2017 gestellt. Hat man nach diesem Stichtag gebucht, „könnte“ man eine Erstattung erhalten. Wer vor dem Insolvenzantrag gebucht hat, der hat es schwieriger, da sein Geld Teil der Insolvenzmasse wird. In diesem Fall müsste man als Gläubiger eine Forderung an den Insolvenzverwalter stellen. Das ist nicht nur total umständlich sondern kann auch lange Zeit dauern bis man überhaupt weiß ob es etwas zurück gibt.