Teilreisewarnung für Eritrea: Reisehinweise

Die politische Lage in Eritrea ist aufgrund des Grenzkonfliktes mit Äthiopien noch immer sehr ernst und bedenklich. Daher warnt das Auswärtige Amt in Deutschland ausdrücklich vor eine Reise in das Grenzgebiet. Neben dem der Grenze zu Äthiopien ist auch die Grenze zu Dschibuti in den Grenzkonflikt verwickelt. Dschibuti ist eine kleine Republik in Ostafrika, die von der Fläche her ein klein wenig größer als Mecklenburg-Vorpommern ist.

Die Einreise nach Eritrea sollte ausschließlich über den Luftweg angetreten werden, da es aktuell eine Warnung für eine Einreise über den Landweg sowie über Häfen gibt. Auch die Insel Dahlak Archipels, die im Roten Meer liegt, sollte nicht angereist werden. Außerdem wird vor Fahrten in der Dunkelheit und gerade auf unbefestigten Straßen ausdrücklich abgeraten.

Wer sich in Eritrea außerhalb der Landeshauptstadt Asmara aufhalten möchte braucht hierfür eine gesonderte Reiseerlaubnis. Diese Reiseerlaubnis erhält man ausschließlich beim zuständigen Ministerium oder einer Behörde und nur unter angaben von Reiseziel sowie Reisezweck.

Die Landeswährung sollte nicht ausgeführt werden, da dies strengstens verboten ist. Egal ob über den Luftweg oder das Festland.

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