Ein Flugausfall ist eine total nervige Angelegenheit, aber auch Verspätungen bei Flügen können einem dem letzten Nerv rauben. Laut einer Statistik des Flugreisendaten Portals – flightstats.com –  sollen zwischen Mitte August und Mitte September 2017 allein in Europa über 4.500 Flüge gestrichen worden sein. Täglich entspricht das mehr als 100 Flügen die annulliert wurden. Aber das war noch nicht alles, denn auch mehr als 150.000 Flüge hatten in diesem Zeitraum Verspätungen, hierbei werden aber auch alle Flüge mit einbezogen die weniger als 1 Stunde Verspätung hatten. In die Statistik flossen alle Flüge ein die von Europa aus gestartet sind sowie Flüge nach Europa.

Fluggastrecht: Wann habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?

Das Europäische Parlament hat eine EU-Verordnung zum Schutz der Fluggäste verabschiedet, bei der genau geregelt wird, wann man welchen Anspruch hat und in welcher Höhe. Die EU-Verordnung 261 wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet. Sie regelt die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle einer Annullierung des Fluges oder einer Nichtbeförderung sowie Verspätung. Der Grund für diese Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für alle Fluggäste sicherzustellen. Fluggesellschaften sind dadurch aufgefordert Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder bei Verspätungen zu erbringen. Die Ausgleichszahlung soll einer vollwertigen Entschädigung entsprechen.

AnspruchDefinition
NichtbeförderungUnter einer Nichtbeförderung versteht man in diesem Fall die Verweigerung Fluggäste gegen ihren Willen zu befördern. Eine Nichtbeförderung kann insbesondere auch bei Überbuchungen auftreten.
AnnullierungVon Annullierung spricht man in diesem Fall von einer Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für welchen zu mindestens ein Platz reserviert war. Es werden nicht nur Fluggäste im Linienflugverkehr dadurch geschützt, sondern auch Fluggäste im sog. Bedarfsflugverkehr, wozu auch Pauschalreisen gelten.
VerspätungEin Flug gilt dann als Verspätet, wenn man am Zielflughafen mindestens 2 Stunden später als geplant ankommt, dies gilt jedoch nur bei Kurzstreckenflügen. Bei Langstreckenflügen gilt der Flug erst dann als Verspätet, wenn der Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 4 Stunden erreicht wird. Hier gelten besondere Vorschriften.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Fluggastrechte-Verordnung in einem Urteil von 2006 bereits bestätigt. Somit haben alle Passagiere deren Flug storniert wurde oder deren Flug große Verspätung hat einen Anspruch auf Entschädigung.

Ein Beispiel:

Bei einer Nichtbeförderung, beispielsweise wegen einer Überbuchung, hat der Fluggast zunächst einmal einen Anspruch auf die Erstattung seines Ticketpreises. Außerdem muss die Fluggesellschaft ihm einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichsten Termin anbieten oder ihn zum Zielort befördern. Darüber hinaus wird eine pauschale Entschädigung als Ausgleichsleistung fällig.

Bei einer Annullierung des Fluges hat der Fluggast einen wahlweisen Anspruch auf eine Erstattung des Flugticketpreises, einer kostenlosen Rückbeförderung zum Abflugort oder auf eine alternative Beförderung zum Zielort. Außerdem wird von der Fluggesellschaft auch erwartet, dass für Verpflegung in einem angemessenen Maß gesorgt wird und bei Bedarf auch eine Hotelübernachtung zu Verfügung gestellt wird. Auch hier hat die Fluggesellschaft darüber hinaus eine pauschale Entschädigung als Ausgleichszahlung an den Passagier zu zahlen.

Wie hoch ist mein Ausgleichsanspruch?

Bei einer Nichtbeförderung gegen den eigenen Willen, einer Annullierung des Flugs oder einer Verspätung ab 5 Stunden können Ausgleichsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Ausgleichszahlungen sind wie folgt gestaffelt:

Entfernung in KilometerAusgleichszahlungen
bis 1.500 km250 EUR
1.500 bis 3.500 km400 EUR
ab 3.500 km600 EUR

Wichtig ist, dass für die Ermittlung der Entfernung immer der letzten Zielort zugrunde gelegt wird, an dem man als Fluggast aufgrund von Verspätungen, Annullierungen oder durch Nichtbeförderung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

Flugverspätung: Ab wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen werden in Abhängigkeit von Flugentfernung und der Dauer der Verspätung ermittelt. Bei einer Entfernung von bis zu 1.500 km kann erst ab einer Verspätung von zwei Stunden ein Anspruch geltend gemacht werden. Bei einer Entfernung von 1.500 km bis zu 3.500 km erst ab drei Stunden oder mehr. Bei einer Entfernung von über 3.500 km erst ab vier Stunden Verspätung oder mehr.

Entfernung in KilometerVerspätung in Stunden
bis 1.500 km2
1.500 bis 3.500 km3
ab 3.500 km4

Die Fluggesellschaft ist bei den oben aufgelisteten Verspätungen zunächst einmal dafür verantwortlich, dass eine Betreuungsleistung angeboten wird. Hierzu zählen Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessen Verhältnis zur Warte- und Verspätungszeit. Gegebenenfalls Hotel-Unterbringungen oder Beförderungen an nahe liegende andere Flughäfen für einen alternativen Flug von dort aus. Natürlich werden auch unentgeltliche Telefongespräche (jedoch nur zwei pro Fluggast) angeboten, um Freunde oder Bekannte über die Verspätung des Flugzeugs zu informieren. Ab fünf Stunden Verspätung kann man kostenlos vom Flug zurücktreten und hat Anspruch auf die Erstattung des Flugticketpreises. Bei Flugverspätungen sollte man sich immer zunächst an den zuständigen Schalter am Flughafen wenden und sich über die Flugverspätung informieren. Steht direkt fest, dass der Flug sich um mehr als 4 Stunden verspäten wird hat man, egal wie weit die Entfernung ist, Anspruch auf eine Entschädigung. Diesen Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Flugverspätung sollte man direkt nach Ankunft zu Hause geltend machen und einreichen. Damit vermeidet man lange Wartezeiten auf die Entschädigung der Verspätung.

Update: (2019) Fluggastrecht bei Umsteigeflügen

Bei der Berechnung der Entfernung gibt es auch einige Punkte zu beachten. Wer ohne Umsteigen fliegt, für den ist die Berechnung relativ einfach. Für Flugpassagiere die einmal oder mehrmals umsteigen müssen gilt, dass nur Umsteigepunkte zusammengefasst werden dürfen, wenn es sich um ein und dieselbe Fluggesellschaft bei den Umsteigeflügen handelt. Hat man mehrere Fluge unabhängig voneinander gebucht werden die einzelnen Flugstrecken einer Fluggesellschaft auch für sich einzeln betrachtet.

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Überbuchung: Wieso überbuchen Airlines ihre Flüge?

Ein Grund für einen Anspruch auf Ausgleichszahlung stellt eine Nichtbeförderung da. Fluggäste werden hierbei gegen ihren Willen nicht befördert, so zu mindestens ist die Definition einer Nichtbeförderung von Passagieren. Die Überbuchungen stellen einen wesentlichen Teil der Nichtbeförderung da. Aber warum überbuchen die Airlines eigentlich ihre Flüge?

Es gibt über das gesamte Jahr verteilt mehrere Millionen Passagiere, die nicht zum Flug erscheinen. Eine genaue Zahl gibt es hierfür leider nicht, aber es müssen so viele sein, das dies der Hauptgrund ist wieso Airlines sich auf Überbuchungen einlassen. Passagiere die nicht zum Flug erscheinen und diesen auch nicht stornieren nennt man „No-Shows“. Gründe für das nicht erscheinen können neben Krankheiten sein, einer verspätete Anreise an den Flughafen oder das der Passagier einfach einen Anschlussflug verpasst. Bei diesen No-Shows handelt es sich oftmals um Business-Class-Fluggäste. Die Airlines möchten natürlich nicht mit halb leeren Flugzeugen starten, da ihnen so ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Ohne diese Überbuchungen könnten einige Airlines die Auslastung ihrer Flugzeuge nicht steuern und somit auch die Flugpreise nicht halten. Daher nehmen die Airlines es auch in Kauf bei Überbuchungen Schadensersatz an seine Passagiere zu leisten.

Viele Fluggesellschaften verkaufen auch eine Art „flexibler Tickets“, die es ihnen erlauben kurzfristig auch andere Flüge zu nutzen. Diese Flextickets ermöglichen es dem Fluggast noch bis kurz vor dem Check-in eine Umbuchung vorzunehmen. Der Fluggast kann sich dann relativ flexibel und kurzfristig für einen anderen Flug entscheiden. Auch eine kurzfristige Stornierung ist meist in diesen Flex-Tickets enthalten. Da man bei diesen flexiblen Flugticket nicht genau weiß welcher Flug genutzt wird kommt es auch dadurch zu Überbuchungen.

Hier findest du aktuelle Informationen rund um Entschädigung bei Flugausfall

Was passiert wenn zu viele Passagiere erscheinen?

Die Airline versucht in diesem Fall zunächst einmal freiwillige zu finden, die zu diesem Zeitpunkt auf den Flug verzichten. Natürlich macht dies kein Passagier aus Nächstenliebe, daher werden ihnen Reise-Gutscheine, Hotelübernachtungen oder ähnliches angeboten. Jeder der ein solches Angebot der Fluggesellschaft annimmt, verzichtet freiwillig auf die Beförderung. Wer einen solchen Gutschein als Ausgleich annimmt, hat trotzdem noch einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, denn die Gutscheine sind meist nur ein minderwertiger Ersatz.

Wenn man nicht genügend Freiwillige findet werden einige Passagiere unfreiwillig nicht mitgenommen. Genau hier spricht man von einer Nichtbeförderung gegen den eigenen Willen. Hier entsteht für die Airline nun eine Pflicht eine Erstattung vorzunehmen – eine Ausgleichszahlung wie oben beschrieben. Je nach Streckenlänge und Verspätung erhalten die Passagiere die gegen ihren Willen nicht befördert wurden eine gesetzlich geregelte Entschädigung. Zusätzlich zu den Entschädigungszahlung haben diese Passagiere natürlich auch einen Anspruch auf Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und ähnliches. Diese Mahlzeiten und Übernachtungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit auf den nächsten Flug abgestimmt werden.

Möchte der Fluggast nach der verweigerten Beförderung nicht weiter reisen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet ihn an den Ausgangsort zurück befördern. Dies ist der Fall wenn man beispielsweise zu einer Besprechung geflogen wäre und diese aufgrund des verpassten Flugs auch verpasst hat.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass der Passagier, der nicht mit an Bord genommen wurde seine Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltent macht. Die Fluggesellschaft wird nicht von sich aus eine Entschädigungsleistung zahlen.

Pauschalreisen: Entschädigung bei Flugverspätungen

Wer eine Pauschalreise bucht, hat im Falle einer Verspätung oder Annullierung des Flugs einen Anspruch auf Entschädigung. Denn auch bei Pauschalreisen kann es vorkommen, dass der Flieger sich verspätet oder gar komplett ausfällt. Die Fluggastrechts-Verordnung schützt daher auch alle Kunden bei Reiseveranstaltern die Pauschalreisen anbieten. Hat der Flug Verspätung lohnt es sich immer zu überprüfen ob man einen Anspruch auf eine Entschädigung hat. Ein Anspruch auf Entschädigung gilt übrigens bei Pauschalreisen auch bei einer Überbuchung des Flugs. Aber wer ist für eine Entschädigung bei einer Flugverspätung bei einem Pauschalreise eigentlich verantwortlich? Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter?

Wie mache ich meinen Anspruch bei Pauschalreisen geltend?

Bei Flügen die zu einer Pauschalreise gehören hat man ebenso einen Anspruch auf Entschädigung bei einer entsprechenden Fluggastrechts-Verletzung. Jedoch ist der Anspruch hier nicht an den Reiseveranstalter zu richten sondern direkt an die Fluggesellschaft. Natürlich hat man in den meisten Fällen auch einen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter, diese sind jedoch nicht Gegenstand der Fluggastrechts-Verordnung. Am einfachsten ist es wenn man den Reiseveranstalter bei Verspätungen oder Annullierungen direkt kontaktiert und sich informiert welche Ansprüche man zusätzlich hat.

Tipps wie sich im Falle einer Flug-Verspätung verhalten sollten:

  • Bestätigung über die Verspätung von der Airline besorgen – am besten schriftlich direkt am Schalter
  • Ein Foto von der Anzeigetafel im Flughafen kann auch als Beweis dienen
  • Fotos von erhaltenen Gutscheinen sollten auch abgespeichert werden

Mit diesen Tipps sind Sie auf der sicheren Seite und haben alle wichtige Daten und Dokumente beisammen.

Umbuchung: Welche Rechte habe ich bei Umbuchungen?

Wenn man von Umbuchung spricht, geht es ausschließlich um erzwungene oder unfreiwillige Umbuchungen seitens der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. Wer selbst eine Umbuchung vornimmt hat selbstverständlich keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz. Zu Umbuchungen kann es aufgrund verschiedener Gründen kommen, hierzu zählen beispielsweise Flugausfälle und -verspätungen. Ist das Flugzeug nicht ausgelastet, kann es auch vorkommen, das die Airline die Fluggäste mit einem kleineren Flugzeug befördert oder die Passagiere auf andere Flüge umbucht. Wird der Fluggast bereits 2 Wochen vor dem Abflug über eine Umbuchung informiert hat man keinen Entschädigungsanspruch. Ansprüche können erst geltend gemacht werden wenn die Information zur Umbuchung weniger als 2 Wochen beträgt oder dies kurzfristig passiert.

Kommt es durch die Umbuchung zu Verspätungen, hat man selbstverständlich laut dem EU-Fluggastrecht die selben Entschädigungsansprüche wie bei normalen Flugverspätungen. Wer sich unsicher ist ob er ein Recht auf Ersatzleistungen hat oder ein Recht auf Schadensersatz sollte seine Ansprüche einfach kostenlos prüfen lassen. Bei einer Umbuchung ist immer zu beachten, dass es sich um eine unfreiwillige Umbuchung handeln muss. Ist dies der Fall gilt dies grundsätzlich zunächst einmal als Nichtbeförderung und somit hat man einen Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung kann auch hier bis zu 600 € betragen. Bei kurzfristigen Umbuchung hat man gegebenenfalls auch Ansprüche auf eine Unterbringung im Hotel, angemessene Verpflegung und ähnliches.

Anschlussflug verpasst: Entschädigungsansprüche

Verpasst man seinen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Flugs, hat man einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Bei verpassten Anschlussflügen sind Entschädigungen bis zu 600 Euro pro Fluggast möglich. Kommt man mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen an, kann man auch hier Schadenersatz fordern. Die Verspätung wird immer anhand der Ankunftszeit am Zielflughafen gemessen.

Ein Beispiel:

Flugreise von München nach New York über Paris

Das Flugzeug landet mit einer Verspätung von zwei Stunden in Paris und man hat seinen Anschlussflug nach New York verpasst. Der nächste Flug nach New York geht erst am nächsten Tag. Die Ankunft in New York verspätet sich beispielsweise um genau 24 Stunden als geplant. Die Verspätung beträgt somit insgesamt 24 Stunden! Man hat also Anspruch auf eine Entschädigung.

Bei verpassten Anschlussflügen haben die Gerichte entschieden, dass Fluggäste auch dann einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Zubringflug und der Anschlussflug von zwei verschiedenen Fluggesellschaften ist. Den Entschädigungsanspruch hat man selbstverständlich gegenüber der Airline die für die Verspätung beim Zubringflug verantwortlich war. Dies gilt jedoch nur wenn beide Flüge auf einem Flugschein sind. Wer zwei Fluge separat von einander bucht kann bei verpassten Anschlussflügen keine Entschädigung fordert. Daher raten wir allen Fluggästen bei der Buchung von Flügen in denen ein Umstieg geplant ist, diesen auf einem Flugschein zu buchen.

Geschäftsreisen: Entschädigung bei Flugausfall und Verspätung

Bei Dienstreisen kann es ebenso wie bei allen anderen Flügen zu Ausfällen oder Verspätungen kommen. Da die Kosten für eine Geschäftsreise oftmals vom Arbeitgeber bezahlt werden sind viele der Meinung, dass man somit keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat. Dem ist aber nicht so, denn die EU-Flugrechtsverordnung besagt, dass der geschädigte Fluggast einen Anspruch auf eine Entschädigung hat und nicht derjenige, der das Flugticket bezahlt hat. Somit haben Geschäftsreisende auch bei Verspätungen über zwei Stunden einen Anspruch auf eine angemessene Versorgungsleistung. Bei Flugannullierungen stehen dem Reisenden sogar Entschädigungen bis zu 600 €, je nach Flugstrecke und Verspätung, zu. Bei Geschäftsreisen ist jedoch ein Punkt besonders zu beachten: Ist vertraglich festgelegt, dass dem Mitarbeit keine Entschädigungen in solchen Fällen zustehen, darf der Anspruch auch nicht geltend gemacht werden.

Wann muss die Fluggesellschaft nicht bezahlen?

Eine Fluggesellschaft soll zunächst einmal bei einer Nichtbeförderung der Fluggäste diese angemessen und unter zufriedenstellenden Bedingungen betreuen und beraten. Die Fluggäste müssen vor der planmäßigen Abflugzeit über eine Annullierung informiert und unterrichtet werden. Gleichzeitig sollte eine zumutbare alternative Beförderung angeboten werden oder eine Alternativleistung gezahlt werden. Die Fluggesellschaft ist nur dann raus aus der Nummer, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurück geht, welche sich nicht hätten vermeiden lassen und wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Zu den bekanntesten außergewöhnlichen Umständen zählen neben Streik auch Nebel und Sturm.

Wann genau außergewöhnliche Umstände eintreten, darüber streiten sich nicht nur regelmäßig die Gerichte mit den Airlines sonder auch die Fluggäste mit den Fluggesellschaften. Es ist nicht pauschal definierbar wann etwas außergewöhnlich ist oder vorhersehbar. Mit flightright kann man seinen Anspruch kostenlos prüfen lassen. Dies macht besonders Sinn wenn man unsicher ist ob nun außergewöhnliche Umstände eingetreten sind oder nicht. Lassen Sie im Zweifel Ihren Anspruch einfach kostenlos prüfen.

Flugausfall wegen Streik: besteht ein Schadensersatz Anspruch?

Ein Streik gilt als ein außergewöhnlicher Umstand, mit dem die Fluggesellschaft nicht rechnet. Hierbei spielt es übrigens auch keine Rolle, ob man sich kurzfristig für den Streik entschieden hat oder der Streik bereits lange Zeit im Voraus angekündigt und geplant war. Bei einem Streik der Fluggesellschaft besteht kein Anspruch auf einen Schadensersatz, denn bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft nicht bezahlen. Dies gilt auch wenn das Bodenpersonal am Flughafen streiken sollte. Natürlich hat man in einem Streik-Fall nicht einfach nur „Pech“ gehabt, sondern hat einen Anspruch auf eine angemessene Versorgungsleistung seitens der Fluggesellschaft. Die Airline muss sich dann darum kümmern, dass man eine alternative Transportmöglichkeit angeboten bekommt und das zum nächstmöglichen Termin. Hierzu zählen alternative Flüge mit anderen Airlines oder auch Zugfahrten, die man alternativ angeboten bekommt.

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Unwetter: Flugverspätungen und Flugausfälle durch schlechtes Wetter

Ein Unwetter gilt grundsätzlich als ein außergewöhnlicher Umstand, daher können bei Sturm, Blitzschlag oder Naturkatastrophen keine Entschädigungsansprüche gestellt werden. Das Problem bei schlechtem Wetter jedoch, dass man nicht klar definieren kann wann genau ein Unwetter zu einem außergewöhnlichen Umstand wird. Der Auslegungsspielraum ist sehr groß und daher lohnt es sich in solchen Fällen immer seine Ansprüche kostenlos prüfen zu lassen.

Rechte von behinderten Flugreisenden

Behinderte Flugreisenden sowie Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität haben die selben Rechte bei Flugreisen wie alle anderen Passagiere auch. Menschen mit einer Behinderung darf daher die Beförderung im Flugzeug nicht verweigert werden auf Grund ihrer Behinderung. Um vergleichbare Flugmöglichkeiten auch für Menschen mit Behinderung gewährleisten zu können müssen alle Flughäfen und auch das Personal alle notwendigen Ausstattungen gewähren können. Dazu zählt beispielsweise die Beförderung vom Gate zum Flugzeug. Ein besonderes Recht besteht darin, dass wenn Rollstühle oder sonstige Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte auf dem weg zum Flugzeug, bei der Abfertigung oder an Bord beschädigt oder gehen sie verlorenwerden eine Entschädigung geleistet werden muss.

Personen mit einer Behinderung haben alle Entschädigungsansprüche die in der Fluggastrechtverordnung definiert sind. D. h. bei einem Flugausfall, einer Verspätung, Umbuchung oder ähnlichem können auch sie ihren Anspruch geltend machen. In der EU-Verordnung 1107 werden weitere Rechte geregelt. Ein Flugunternehmen oder Reiseunternehmen darf beispielsweise nicht aus Gründen einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität dem Fluggast eine Buchung verweigern oder dem Fluggast mit Behinderung nicht an Bord nehmen. Wird einem solchen Fluggast die Anbordnahme verweigert muss ihm eine anderweitige Beförderung angeboten werden und er hat Anspruch auf eine Erstattung. Hierzu zählen:

  • Erstattung der Flugscheinkosten
  • Anspruch auf Rückflug zum ersten Abflugort
  • anderweitige Beförderung zum Endziel etc.

Nach der Ankunft eines behinderten Menschen oder einer Person mit eingeschränkter Mobilität am Flughafen ist das Leistungsorgan des Flughafens dafür verantwortlich, das diese Person den Flug antreten kann. Jedoch muss dies dem Flugunternehmen oder Reiseunternehmen rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vor der Abflugzeit, gemeldet werden. Dies gilt auch für den Rückflug, auch da muss dies dem Flug- oder Reiseunternehmen separat gemeldet werden.

Die Flugunternehmen sollen bei der Beförderung besondere Rücksicht nehmen und folgende Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung anbieten:

  • Beförderung von anerkannten Begleithunden in der Kabine
  • Beförderung von medizinischen Geräten
  • besondere Bemühungen bei der Sitzvergabe
  • bei Bedarf Hilfe um zum WC zu gelangen
  • Begleitpersonen einen Sitzplatz neben der eingeschränkten Person anzubieten

Für welche Flüge gilt die Fluggastrechts-Verordnung?

Die Fluggastrechts-Verordnung gilt nur für Fluggäste die von einem Flughafen der EU aus losfliegen. Außerdem gilt die Fluggastrechts-Verordnung auch für Passagiere, die die EU als Zielland haben. Wichtig ist für die Gültigkeit bei einem Flug in ein EU-Land jedoch, dass die Fluggesellschaft seinen Sitz in der EU hat bzw. in Island, Schweiz oder Norwegen. Für alle anderen Drittländer oder in Drittländern registrierte Fluggesellschaften gilt die Fluggastrechts-Verordnung nicht. In solchen Fällen muss mit der Fluggesellschaft direkt kommuniziert werden welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Wie werde ich von meiner Fluggesellschaft ausbezahlt?

Die Ausgleichszahlungen können in Bar, per Überweisung oder per Scheck erfolgen. Ist man als Fluggast damit einverstanden, kann die Ausgleichszahlung auch in Form von einem Reisegutschein oder in Form von anderen Dienstleistungen erfolgen.

Was gilt wenn ich einen alternativen Flug nehme?

Natürlich gibt es auch alternative Flüge die einem Angeboten werden können und an sein Zielflughafen zu kommen. Hier hat man nur einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn das Verhältnis zwischen Entfernung und der Verspäteten Ankunft nicht passt. Zugrunde wird hier planmäßige Ankunftszeit genommen.

Entfernung in KilometerVerspätung zur planmäßigen Ankunftszeit
bis 1.500 kmspäter als 2 Stunden
1.500 bis 3.500 kmspäter als 3 Stunden
ab 3.500 kmspäter als 4 Stunden

Kommt man vor den oben genannten Verspätungen an, kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlungen um 50 % kürzen.

Ein Beispiel:

Der eigentliche Flug wurde annulliert und man nimmt eine anderweitige Beförderung in Anspruch und fliegt zu seinem Zielflughafen zurück. Kommt man nun nur mit einer Stunde Verspätung an, so kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung von 250 EUR um 50 % kürzen. Man hat lediglich noch einen Anspruch auf eine Ersatzleistung von 125 EUR.

Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Wessen Flug sich Verspätet hat oder Annulliert wurde hat bis zu 3 Jahre Zeit seinen Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline geltend zu machen. Wer also innerhalb von 3 Jahren Probleme mit seinem Flug hatte sollte seinen Anspruch auf Entschädigung prüfen lassen – vielleicht hat man ja wirklich einen Anspruch auf Entschädigung!

Schadensersatz bei Fluggesellschaften anfordern

Jede Fluggesellschaft ist verpflichtet seinen Fluggästen die Möglichkeit zu geben seinen Anspruch auf eine Erstattung direkt bei der Airline geltend zu machen. Leider ist es nicht immer so einfach zum Formular zu kommen, den richtigen Ansprechpartner zu finden oder sich einfach zu Beschweren. Daher gibt es auch einige Portale die diese meist lang andauernde Prozedur für den Fluggast übernehmen. Die Spezialisten und Fachleute, die auch Anwälte in ihren Teams haben sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Anspruch kommen und wenn es sein muss wird das auch vor Gericht durchgesetzt. Das beste an der Sache ist – das ganze ist für Sie kostenlos. Wir der Fall gewonnen wird lediglich eine Provision vom Erstattungsbetrag in Rechnung gestellt. Die Arbeit haben aber nicht Sie als verärgerter Fluggast, sondern die Anwälte und Mitarbeiter des Fluggastportals.

Fluggastrechte: Das EU-Beschwerdeformular (DBC-Formular)

Um das einreichen von Beschwerden im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zu vereinfachen gebt es ein standardisiertes Beschwerdeformular der EU. Dieses Beschwerdeformular kann zur Einreichung einer Beschwerde bei jeder Fluggesellschaft oder Nationalen Aufsichtsstelle verwendet werden. Eine Kopie des Formulars sollte immer aufbewahrt werden. Sollte die Fluggesellschaft nicht innerhalb von 6 Wochen antworten oder keine zufriedenstellende Antwort geben hat der Fluggast die Möglichkeit dieses Formular auch bei der zuständigen Nationalen Aufsichtsstelle des jeweiligen Mitgliedsstaats einreichen. Das große Problem bei den nationalen Aufsichtsstellen ist, dass diese im Allgemeinen keine Entscheidung im Bezug auf Fluggesellschaften treffen können bei Einzelbeschwerden. Ist man mit der Rückmeldung der Fluggesellschaft auf seine eigene Beschwerde unzufrieden kann man diese Angelegenheit auch vor Gericht bringen – dies empfiehlt auch die EU! Es gibt für diesen Fall einige Inkassodienstleister die sich auf das Fluggastrecht spezialisiert haben. Wir Empfehlen „FairPlane“ für die durchsetzten seiner Rechte. Für die meisten Fluggesellschaften braucht man dieses Beschwerdeformular jedoch nicht zwingend, diese haben auf Ihren Webseiten eigene Formulare die man verwenden kann.

Die EU rät allen Fluggästen die sich bei einer Fluggesellschaft beschweren möchten im Zweifel auch vor Gericht zu gehen. FairPlane hat sich auf das Fluggastrecht spezialisiert und hilft allen Fluggästen bei der durchsetzten Ihrer Rechte – auch vor Gericht! Die Anspruchsprüfung ist für alle Fluggäste völlig kostenlos. Lassen Sie Ihre Rechte auch kostenlos prüfen.

Ryanair: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Ryanair Flugverspätung und Flugausfall

Wurde ein Flug von Ryanair annulliert oder hat sich um mehr als 3 Stunden verspätet, so kann man bei Ryanair direkt einen Rückerstattungsantrag stellen. Den Rückerstattungsantrag finden Sie hier. Auf der Webseite von Ryanair erhält man außerdem wichtige Informationen zu seinen Ansprüchen bei Verspätungen. So informiert Ryanair das bei Flugverspätungen über zwei Stunden man entweder eine Rückerstattung beantragen oder kostenfrei Umbuchen kann. Bei Ryanair werden die Erstattungen innerhalb von 7 Werktagen abgewickelt. Das ist für eine Fluggesellschaft sehr schnell.

Wichtig: Wer zusätzlich zu seinem Flug auch einen Parkplatz oder einen Mietwagen gemietet hat muss bei einer Verspätung eine entsprechende Änderung über den Anbieter beantragen und veranlassen.

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Eurowings: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Eurowings und Germanwings Flugverspätung und Flugausfall

Eurowings und Germanwings bietet auf seiner Webseite die Möglichkeit an, anhand der Flugdaten zu prüfen, ob ein Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätungen oder Annullierungen besteht oder nicht. Hier geht es zum Online-Service. Die Überprüfung auf einen Ausgleichsanspruch ist nach ca. 3 Werktagen nach Ankunft erst möglich. Bei einer Nichtbeförderung. Annullierung oder Verspätung von Eurowings erhält man eine schriftliche Auskunft am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig. Dieses Dokument sollte man sich auch direkt besorgen um seinen Recht später durchsetzten zu können.

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Lufthansa: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Lufthansa Flugverspätung und Flugausfall

Die Lufthansa bietet bei Ansprüchen aufgrund von Verspätungen, Annullierungen oder einer Nichtbeförderung kein separates Online-Formular für seine Fluggäste an. Über das Feedback-Formular kann man als Thema die „Flugschein-Rückerstattung“ auswählen und wird von dort aus auf die Stornierungs- und Erstattungsseite der Lufthansa weitergeleitet. Lufthansa macht es einem nicht gerade einfach seinen Erstattungsanspruch geltend zu machen oder eine Prüfung auf eine Schadensersatzanspruch durchzuführen. Bevor es weitergeht muss man sich nun erstmal auf der Webseite anmelden, was für viele schon total umständlich ist. Wer es einfacher mag kann seinen Anspruch auch einfach über „Inkassobüros“ prüfen lassen.

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Air Berlin: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Air Berlin Flugannullierung und Verspätungen

Die Situation bei Air Berlin sieht nach dem Insolvenzantrag im August 2017 nicht so berauschend aus und das wissen mittlerweile auch alle Fluggäste. Es kommt vermehrt zu Flugausfällen und Flugannullierungen. Flüge werden gestrichen und Air Berlin versuch das schlimmste zu vermeiden. Jedoch klappt das nicht so wie gewünscht - das verärgert natürlich die meisten Kunden. Wer seinen Entschädigungsanspruch direkt bei Air Berlin prüfen lassen möchte hat hierfür nur ein Online-Beschwerde Formular. Über dieses Formular werden neben alle anfallenden Beschwerden auch Entschädigungsansprüche seitens der Fluggäste entgegen genommen. Die aktuelle Situation ist leider so, dass Air Berlin viele Entschädigungen zahlen muss und es dadurch bei den meisten Fällen zu Verspätungen kommen kann. Wer sein Recht auf eigene Faust geltend machen möchte muss bei Air Berlin Geduld haben.

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easyJet: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

easyJet Flugannullierung und Verspätungen

Bei easyJet kann es wie bei allen anderen Airlines auch regelmäßig zu Verspätungen und Flugausfällen kommen, daher gibt es auch bei easyJet ein Schadensersatzanspruchsformular. Wer seine Rechte direkt bei der Fluggesellschaft durchsetzten möchte kann das Formular ausfüllen und erhält laut easyJet innerhalb von 15 Tagen eine Rückmeldung. Das Formular ist auf der Webseite relativ einfach zu finden und easyJet macht es seinen verärgerten Fluggästen einfach ihre Ansprüche auf Schadensersatz anzufordern. Außerdem kann man seine gesamten Ansprüche auf der Webseite von easyJet nachlesen. Ein großen Pluspunkt gibt es für easyJet aufgrund der anwenderfreundlichen Darstellung der Informationen.

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Condor: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Condor Flugverspätung und Flugausfall

Um über die Fluggesellschaft Condor Ansprüche geltend zu machen hat Condor ein Reklmationseite, in der man alle nötigen Infomationen zur Verspätung oder dem gestrichenen Flug eingeben kann. Im Vergleich zur Konkurrenz muss man bei Condor jedoch das DBC-Formular, also das Beschwerdeformular der EU, anhängen. Das größte Problem hierbei ist, dass dieses Formular seitens Condor gar nicht zur Verfügung gestellt wird und man sich selbst darum kümmern muss das Beschwerdeformular zu finden und auszufüllen. Für verärgerte Fluggäste keine besonders gute Lösung. Die Reklamation kann hier eingereicht werden. Das Beschwerde Formular ist hier.

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AirFrance: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

AirFrance Flugverspätung und Flugausfall

AirFrance bietet seinen Fluggästen die Beantragung auf Erstattungen bei Flugverspätungen, Stornierungen oder Umbuchungen online an. Leider findet man man das Erstattungsformular nicht auf anhieb. Auf der deutschsprachigen Website von AirFrance kann man aber zu mindestens das Erstattungsformular auf deutsch ausfüllen. Alternativ zu diesem Formular kann man die Erstattung auch direkt online beantragen, was für viele Kunden den einfacheren Weg darstellt.

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British Airways: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

British Airways Flugverspätung und Flugausfall

Die britische Fluggesellschaft bietet für seine deutschen Kunden auch eine deutschsprachige Homepage an, aber leider muss der Schadensersatzanspruch dann wieder auf englisch gestellt werden. Sobald man auf dem Schadensersatzformular gelandet ist ändert sich sich Sprache ins Englische. Wem das zu umständlich ist, der kann seinen Anspruch über "Inkassobüro" prüfen lassen und muss sich nicht mehr um die Formalitäten kümmern.

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Iberia: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Iberia Flugannullierung und Verspätungen

Die spanische Airline Iberia hat zu unserer Freude ein deutsches Schadensersatzformular, welches relativ schnell auf der Webseite zu finden ist. Neben dem Schadensformular kann man auch den Status regelmäßig bei Iberia anfragen. So ist man immer auf dem aktuellsten Stand und erhält alle nötigen Informationen zu seiner Reklamation. Über die Bearbeitungsdauer informiert die Aireline jedoch nicht. Wer den aktuellsten Status lieber per Telefon abfragen möchte hat hierfür eine kostenlose Rufnummer in Deutschland zur Verfügung.

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Aeroflot: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Aeroflot Flugverspätung und Flugausfall

Die russische Fluggesellschaft Aeroflot hat leider kein Formular womit man ausschließlich seine Ansprüche bei Verspätungen oder gestrichenen Flügen beanspruchen kann. Wer sich bei der Fluggesellschaft Aeroflot also Beschwerden möchte kann kann das Beschwerdeformular der EU hierfür nutzen und dies Aeroflot schriftlich zukommen lassen. Eine bessere uns einfachere Alternative ist jedoch die kostenlose Prüfung über "Inkassobüro". Die Flugrechtspezialisten kümmern sich um alles.

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Alitalia: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Alitalia Flugverspätung und Flugausfall

Alitalia ist eine italienische Fluggesellschaft die auf der ganzen Welt aktiv ist. Da es sich hierbei auch um eine europäische Airline handelt kann man seinen Erstattungsanspruch bei Flugverspätungen und Stornierungen direkt bei der Alitalia einreichen. Hierfür steht einem ein Formular zur Verfügung, bei welchem man sich erst einmal durchklicken muss um die passende Beschwerde auszuwählen. Das Formular ist zu mindestens auf deutsch verfügbar und leicht verständlich.

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Norwegian: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Norwegian Flugverspätung und Flugausfall

Der Billigflieger Norwegian aus Norwegen hat für seine deutschen Fluggäste auch eine deutsche Präsenzseite auf der man neben der Flugbuchung auch im Falle eines Erstattungsanspruchs seine Forderung beantragen kann. Das Ausgabenrückerstattungs-Formular ist einfach zu finden und ist ebenfalls in deutscher Sprache vorhanden. Die Norwegian weißt ausdrücklich darauf hin, dass wenn einem Fluggast bei einem Flug von Norwegian zusätzliche Kosten enstehen, diese mit einer Quittung belegt werden müssen. Daher macht es immer Sinn alle Quittungen aufzubewahren.

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SAS Scandinavian Airlines: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

SAS Scandinavian Airlines Flugverspätung und Flugausfall

Scandinavian Airlines ist eine skandinavische Fluggesellschaft der SAS Group. Wer mit SAS Scandinavian Airlines reißt und Probleme mit dem Flug hat in Form von Flugstornierungen, Flugverspätungen oder ähnlichem, kann seine Ansprüche auf Schadensersatz direkt bei der SAS Scandinavian Airlines beantragen. Das Formular ist leider nicht so einfach zu finden auf der Webseite der Scandinavian Airlines, aber dafür kann man die Sprache auf deutsch umstellen. Wie lange die Fluggesellschaft für die Bearbeitung benötigt wird nicht mitgeteilt.

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Pegasus Airlines: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Pegasus Airlines Flugverspätung und Flugausfall

Die türkische Fluggesellschaft Pegasus Airlines bietet eine Menge Flüge aus ganz Europa an. Bei Pegasus Airlines kommt es auch regelmäßig zu Flugverspätungen oder es müssen Flüge gestrichen werden. Wenn eine solcher gestrichenr Flug oder eine lange Verspätung betroffen hat kann seinen Erstattungsanspruch gegenüber Pegasus Airlines direkt an die Fluggesellschaft richten. Leider hat Pegasus nicht nur ein einzelnes Formular für alle Erstattungsansprüche, daher muss man sich die passende Kategorie immer erst heraussuchen.

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Wizz Air: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Wizz Air Flugverspätung und Flugausfall

Der Billigflieger Wizz Air aus Ungarn wird in Deutschland immer beliebter, immer mehr Deutsche buchen günstige Flüge bei Wizz Air. Wizz Air ist aktuell eine der bedeutendsten Billigfluggesellschaften in Mittel- und Osteuropa. Wizz Air verspricht seinen Fluggästen eine Rückmeldung innerhalb von 30 Tagen, so lange braucht Wizz Air um einen Schadensersatzanspruch zu prüfen. Auf der Homepage von Wizz Air gibt es leider nur ein Reklamationsformular bei welchem man sich zunächst anmelden muss, um seine Beschwerde oder Reklamation an Wizz Air zu melden.

Wizz Air rät auf seiner eigenen Webseite übrigens dazu sich bei der Umsetzung seine Rechte an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Die EU sagt dazu aber ganz klar das die Fluggesellschaft selbst dafür verantwortlich ist im Schadensfall eine Schadensprüfung des Passagiers durchzuführen. Wir raten daher allen geschädigten Fluggästen von Wizz Air sich direkt an "Inkassobüro" zu wenden und seinen Anspruch im zweifel auch vor Gericht geltend zu machen.

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Aegean Airlines: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

Aegean Airlines Flugverspätung und Flugausfall

Aegean Airlines ist die größte Fluggesellschaft mit Sitz in Griechenland und bietet neben zahlreichen Flugmöglichkeiten innerhalb Europa auch viele Flüge in den nahen Osten an. Möchte man seine Rechte bei der Fluggesellschaft Aegean Airlines einreichen, stehe einem hierfür ein Formular zur Verfügung, welches jedoch nicht so einfach zu finden ist. Wie lange die Prüfung eines Anspruches genau dauert, darüber informiert Aegean Airlines nicht.

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TAP Air Portugal: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

TAP Air Portugal Flugverspätung und Flugausfall

Die TAP Air Portugal ist die größte portugiesische Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft ist halbstaatlich und fliegt sehr viele verschiedene Ziele innerhalb von Europa an. Die TAP Air Portugal hat eine deutschsprachige Präsenzseite und auch das Beschwerdeformular lässt sich in deutscher Sprache ausfüllen. Wie lange die TAP Air Portugal für die Prüfung des Fluggastrechts benötigt wird nicht mitgeteilt.

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SunExpress: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen

SunExpress Flugverspätung und Flugausfall


SunExpress ist eine Fluggesellschaft aus der Türkei, die sehr aktiv ist in Deutschland. SunExpress Deutschland ist eine Tochtergesellschaft der türksichen SunExpress. Es spielt jedoch keine Rolle mit welcher SunExpress Fluggesellschaft man gereist ist oder Probleme hatte. Seinen Schadensersatzanspruch kann man über den Customer Service direkt an die SunExpress richten. Leider hat SunExpress kein gesondertes Beschwerdeformular für Flugannulierungen oder Flugverspätungen. Auch über die Dauer der Prüfung werden keine Angaben gemacht.

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Air Europa: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen
Finnair: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen
Turkisch Airlines: Informationen zu Flugverspätungen und Flugausfällen