Der EuGH hat die Rechte für Fluggäste erneut gestärkt. Verspätungen bei Umsteigeflügen, die aufgrund einer Verzögerung eines Teilflugs enstehen, können nun auch gegenüber ausländischen Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass ein Fluggast das Recht hat eine ausländische Fluggesellschaft auch im Inland auf Schadensersatz zu …
Anschlussflug verpasst? Fluggastrechte bei Umsteigeflügen wurde gestärkt









